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Was ist ein Termin eigentlich?

Termine bestimmen den Alltag sämtlicher Wirtschaftssubjekte (Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Verwaltung und Staat), seien es interne Termine (Besprechungen, Betriebsversammlungen, Dienstgespräche) oder externe Termine (Bewerbungsgespräche, Hauptversammlungen, Verhandlungen). Die strikte Einhaltung von vereinbarten Terminen ist im westlichen Kulturkreis ein wesentlicher Bestandteil der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, sie wird von den Vertragsparteien gegenseitig vorausgesetzt. Termine sind im Privatrecht ein bestimmter Zeitpunkt, an dem etwas geschehen soll oder eine Rechtswirkung von selbst eintritt oder im Prozessrecht ein im Voraus durch das Gericht genau bestimmter Zeitpunkt für Prozesshandlungen.[1]

Muss ein Wirtschaftssubjekt gleich mehrere Termine erfüllen, so ist eine Terminplanung hilfreich. Sie gehört zum Zeitmanagement und hat zum Ziel, mehrere Termine derart zu koordinieren, dass sie nicht miteinander kollidieren. Dabei sind etwaige unerwartete Terminverzögerungen einzuplanen, sodass die Terminfolge nicht gestört wird und während eines Termins kein Zeitdruck entsteht. Der Terminkalender oder Kalenderprogramme unterstützen die Terminplanung.

Allgemein spricht man beim Einhalten eines Termins von fristgemäß/termingemäß oder fristgerecht/termingerecht, beim Überschreiten eines Termins von Verspätung, beim Aufschub des Termins von Vertagung oder Verschiebung. Der Umstand, dass man einen oder mehrere Termine einhalten muss, wird Termindruck genannt. Für die Einhaltung steht meist jeweils ein bestimmtes Zeitfenster zur Verfügung. Die Neigung, Termine oder andere vertragliche Verpflichtungen nicht einzuhalten, wird als Absentismus bezeichnet.

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